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Ringelröteln (Parvovirus B19)

Was sind Ringelröteln?

Ringelröteln werden durch das Parvovirus B19 verursacht und zählen zu den Kinderkrankheiten (Masern, Röteln, Windpocken, Scharlach, Ringel­röteln). Etwa 60 - 70 Prozent der jungen Erwach­senen haben diese Infektion bereits durchge­macht und besitzen eine stabile (lebenslange) Immunität. Eine Infektion mit dem Parvovirus B19 darf nicht mit den Röteln verwechselt werden.

Wie steckt man sich mit dem Virus an?

Die Übertragung erfolgt vorwiegend durch Tröpfcheninfektionen und den Kontakt mit Körperflüssigkeiten (Speichel und Urin). Das Virus ist sehr stabil gegenüber Umwelteinflüssen und normalen Reinigungsmitteln.

Welche Anzeichen für eine Infektion gibt es?

Etwa 30 Prozent der Infektionen mit Ringelröteln verlaufen ohne Krankheitszeichen und werden somit nicht erkannt!

Eine Infektion mit dem Parvovirus B19 lässt sich in zwei Phasen einteilen. In der ersten Phase treten Symptome wie bei einem grippalen Infekt auf: plötzlich hohes Fieber, Kältegefühl, Kopf- und Gliederschmerzen. Einige Tage später setzt die zweite Phase ein, die durch die typische Rötung im Gesicht (Schmetterlingsform) gekennzeichnet sein kann, gefolgt von girlandenförmi­gen Rötungen am restlichen Körper (Erythema infectiosum).

Warum sollten sich Schwangere auf Parvovirus B19 untersuchen lassen?

Bei einer Infektion während der Schwangerschaft kommt es bei etwa 15 Prozent der Betroffenen zu einer Übertragung auf den Fötus. Das Virus hemmt die Bildung der roten Blutkörperchen und führt zu einer Blutarmut (Anämie) sowie zu teilweise starken Flüssigkeitseinlagerungen beim ungeborenen Kind. In seltenen Fällen kann es zu Fehl- bzw. Totgeburten kommen.

Wie erfolgt die Untersuchung?

Nach einer Infektion bildet das Immunsystem spezifische Abwehrstoffe (Antikörper) gegen das Virus, die vor einer erneuten Infektion schützen. Diese Antikörper können im Blut nachgewiesen werden.

Wann sollte die Untersuchung erfolgen?

Die Untersuchung auf schützende Antikörper sollte möglichst vor einer geplanten Schwangerschaft erfolgen.

Vorsichtsmaßnahmen

Besonders gefährdet sind Schwangere, die Kontakt mit Kleinkindern haben. Dazu gehören insbesondere Frauen, die in Einrichtungen mit Kleinkindern arbeiten. Schwangere Mütter, die bereits ein Kind haben, sind ebenso gefährdet, da sich das Kind bei anderen Kindern anstecken (z. B. Kita) und so das Virus auf die Schwangere übertragen kann.

Falls Sie noch nicht über schützende Antikörper verfügen, sollten Sie während der Schwangerschaft Gemeinschaftseinrichtungen (Kindergärten und Schulen) meiden.

Therapie

Derzeit existiert noch kein Impfstoff gegen Ringelröteln. Eine spezifische Therapie steht nicht zur Verfügung. Wird während der Schwan­gerschaft eine Parvovirus-B19-Infektion festgestellt, so wird eine engmaschige Überwachung mittels Ultraschalluntersuchungen durchgeführt. Ergeben sich daraus Hinweise auf eine Infektion des Kindes, können weitere Maßnahmen ergriffen werden.


Allgemeine Hinweise

Sofern keine Symptome bestehen, wird die Untersuchung gegenwärtig nicht durch die gesetzlichen Krankenkassen getragen. Ihre Ärztin bzw. Ihr Arzt kann Ihnen die Untersu­chung als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) anbieten. Die anfallenden Kosten erfragen Sie bitte in Ihrer Arztpraxis.
Im Falle einer Infektion mit Symptomen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen selbstverständlich alle Kosten für Diagnostik und Behandlung.


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