STI-Erreger: Umstellung auf Multiplex-PCR bei kurativer AnforderungBei begründetem Verdacht auf eine sexuell übertragbare Infektion (STI) durch Erreger wie z. B. Chlamydia trachomatis oder Neisseria gonorrhoeae (kurative Anforderung) erfolgt bei uns der Nachweis ab dem 01.09.2025 ausschließlich mittels Multiplex-PCR.
Vorteile der STI-Multiplex-PCR auf einen Blick
Für die STI-Multiplex-PCR eignet sich ein Vaginal-/Endozervikal- bzw. Urethral-Abstrich oder Erststrahl-Morgenurin. Bitte verwenden Sie für den Abstrich das cobas® PCR Media Dual Swab Sample Kit (siehe Abbildung).
Sonderregelungen
|
![]() Ihre Ansprechpartner
Oliver Trebbin, M.Sc.
Dr. med. Frank Berthold Um die LabInfo (Stand 11.08.2025) als PDF zu lesen oder zu drucken, bitte hier klicken. Übersicht als PDF: Anforderung und Abrechnung der PCR-Diagnostik zum Nachweis von Erregern sexuell übertragbarer Infektionen (STI)
(Stand 11.08.2025) |
