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Neuerungen in der SARS-CoV-2-Antikörperdiagnostik

(31.03.2021)

IgG-Antikörper gegen SARS-CoV-2

Den Nachweis von IgG-Antikörpern gegen die S1-Domäne des Spike-Proteins (SARS-CoV-2-S1-IgG) haben wir vor Kurzem auf quantitative Ergebnisausgabe umgestellt. Die Angabe auf unserem Befund erfolgt in der standardisierten Einheit BAU/ml (Binding Antibody Units pro Milliliter). S1-IgG-Antikörper werden sowohl nach Infektion als auch nach Schutzimpfung gebildet. Die Höhe von S1-IgG korreliert nach Herstellerangaben gut mit neutralisierenden Antikörpern, allerdings kann bisher von der Antikörperkonzentration keine Aussage zur Immunität hergeleitet werden.

Mit einem weiteren Assay bieten wir den Nachweis von IgG-Antikörpern gegen das Nukleokapsidprotein (SARS-CoV-2-NCP-IgG) an. SARS-CoV-2-NCP-IgG-Antikörper werden nur nach Infektion gebildet, nicht jedoch nach Schutzimpfung. Beide SARS-CoV-2-IgG-Antikörper sind etwa 14 Tage nach Beginn der respiratorischen Symptomatik nachweisbar, S1-IgG oft schon 14 Tage nach der ersten Impfdosis. Allerdings werden nach Infektion nicht immer beide IgG-Antikörper gebildet. Insbesondere bei niedriger Viruslast (Ct-Wert > 30) kann die Bildung von IgG stark verzögert erfolgen oder entfallen. Nach eigener Beobachtung entwickeln sich beide IgG-Antikörper bereits nach einigen Monaten wieder rückläufig und können sogar unter die Nachweisgrenze fallen.

Abrechnung

Im Rahmen der Differenzialdiagnostik sind beide SARS-CoV-2-IgG-Nachweise über den EBM abrechenbar (jeweils GOP 32641); wir empfehlen Ihnen als Standard die Kombination aus S1- und NCP-IgG. Für die Impferfolgskontrolle (Patientenwunsch) als Individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) wird nur das S1-IgG benötigt (GOÄ Faktor 1,0: 17,49 €, zzgl. Versandkostenpauschale).

Laboranforderung

Material: 1 Serummonovette
Überweisungsschein mit folgendem Auftrag:
  • V. a. abgelaufene oder aktive Infektion: S1-IgG + NCP-IgG
  • Z. n. Impfung (IGeL): S1-IgG

IgA-Antikörper gegen SARS-CoV-2

Nach unserer Beobachtung persistieren SARS-CoV-2-S1-IgA-Antikörper ohne ersichtlichen Grund über viele Monate. Wir halten daher den IgA-Nachweis zumeist für verzichtbar.


Für die Akutdiagnostik bleibt der Erreger-Direktnachweis mittels PCR die Methode der Wahl.


Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.











Ihre Ansprechpartnerin
Dr. rer. nat. Antje Kröber


Um die LabInfo (Stand 31.03.2021) als PDF zu lesen oder zu drucken, bitte hier klicken.

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