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Muster 10C für Anforderung der SARS-CoV-2 PCR

Neues Formular für GKV-Patienten


Für die Anforderung der SARS-CoV-2 PCR zur diagnostischen Abklärung bei symptomatischen Personen als auch zur Testung von asymptomatischen Personen nach Meldung „erhöhtes Risiko“ durch die Corona-Warn-App (CWA) wird die Kassenärztliche Vereinigung (KV) in Kürze ein neues Muster 10C zur Verfügung stellen.

Das Muster 10C enthält einen QR-Code mit einem einzigartigen  Identifizierungsmerkmal (GUID) und darf daher nicht kopiert werden. Das Formular besteht aus zwei Teilen: Der obere Teil dient zur Beauftragung  des Labors, der untere Teil wird dem Patienten ausgehändigt. Das Muster 10C wird auch in der Praxissoftware hinterlegt und steht nach einem Update vom Hersteller zum online-Ausfüllen zur Verfügung.


Ausführliche Ausfüllhinweise zum Muster 10C finden Sie in den „Erläuterungen zur Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung“ der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Bitte beachten Sie, dass wir derzeit das Testergebnis zusammen mit dem individuellen GUID im QR-Code nicht direkt an den CWA-Server übermitteln können (Voraussetzung: Einverständnis des Patienten liegt vor), da die technische Infrastruktur noch im Aufbau ist. Patienten, die ein positives Testergebnis in die App eingeben möchten, wenden sich bitte an die kostenlose Telekom-Hotline (+49 800 7540002) und erhalten dort eine 10-stellige TAN für die App.


Laborauftrag

Bis das neue Muster 10C von der KV bereitgestellt wird, erfolgt die Beauftragung der SARS-CoV-2-PCR weiterhin mit Muster 10.

Diagnostische Abklärung symptomatischer Personen

Auf dem Formular sollte im Feld „Auftrag“ die GOP 32816 angegeben werden. Zusätzlich können die Kennziffern 88240 und 32006 vermerkt werden.

Testung asymptomatischer Personen nach CWA-Meldung „erhöhtes Risiko“

Im Feld „Auftrag“ muss unbedingt die GOP 32811 angegeben werden. Zusätzlich kann die Kennziffer 32006 vermerkt werden. Die Kennziffer 88240 darf nicht auf dem Formular stehen.


EBM-Abrechnung des Abstrichs

Diagnostische Abklärung symptomatischer Personen

Vertragsärzte können bei der Abrechnung die Versicherten-, Grund- oder Notfallpauschale (Abstrich ist Bestandteil der Pauschalen), die Kennziffer 88240 für extrabudgetäre Vergütung (Angabe jeweils am Behandlungstag) und die Kennziffer 32006 für Laborkosten (keine Belastung des Laborbudgets) angeben.


Testung asymptomatischer Personen nach CWA-Meldung „erhöhtes Risiko“

Vertragsärzte erhalten für den Abstrich und/oder das Gespräch einmal am Behandlungstag 10,00 € extrabudgetär (GOP 02402). Zuzüglich kann die Versicherten-, Grund- oder Notfallpauschale abgerechnet werden. Durch Angabe der Kennziffer 32006 wird die Leistung nicht bei der Berechnung des Wirtschaftlichkeitsbonus berücksichtigt.


Kodierung nach ICD-10

Diagnostische Abklärung symptomatischer Personen

  • immer: U99.0! G für die Veranlassung des Tests und Kode für die klinische Manifestation, z. B. J06.9 G
  • Kontakt zu COVID-19-Fall: zusätzlich Z20.8 G
  • positives Testergebnis: zusätzlich U07.1 G
  • negatives Testergebnis: epidemiologisch bestätigte Erkrankung: zusätzlich U07.2! G, epidemiologisch nicht bestätigte Erkrankung: keine zusätzliche Kodierung

Testung asymptomatischer Personen nach CWA-Meldung „erhöhtes Risiko“

  • immer: Z20.8 G für den COVID-19-Fall und U99.0 G für die Veranlassung des Tests
  • positives Testergebnis: zusätzlich U07.1 G und Z22.8 G
  • negatives Testergebnis: keine zusätzliche Kodierung


Weitere Anforderungswege

Für die Testung von asymptomatischen Personen auf Grundlage der „Verordnung zum Anspruch auf bestimmte Testungen für den Nachweis des Vorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ sowie für die Testung von berechtigten Personen in Schulen und Kitas (Teststrategie Land Brandenburg) gelten gesonderte Anforderungswege.

Weitere Informationen: www.rki.de/covid19, www.kbv.de, www.kvbb.de

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Dr. rer. nat. Antje Kröber
Dr. med. Frank Berthold


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Stand: 23.07.2020





Ihre Ansprechpartnerin:
Dr. rer. nat. Antje Kröber


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