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Neuer Test zur Darmkrebs-Früherkennung

Zur Früherkennung von Darmkrebs und für kurative Fragestellungen haben sich  KBV und GKV-Spitzenverband auf Gebührenordnungspositionen (GOP) für die Durchführung des quantitativen immunologischen Stuhltests (iFOBT: immunochemical fecal occult blood test) geeinigt. Dieses Verfahren steht nun gesetzlich Versicherten gemäß Krebsfrüherkennungs-Richtlinie seit 1. April 2017 zur Verfügung. 
 
Der bisherige Guajak-basierte Test darf dann nicht mehr zur Darmkrebsfrüherkennung eingesetzt werden. Im kurativen Bereich galt eine Übergangsfrist bis zum 1. Oktober 2017.

Neue GOP für an der Darmkrebsvorsorge beteiligte Ärzte 

Hausärzte, Chirurgen, Gynäkologen, Internisten, Hautärzte und Urologen können seit April 2017 für die Ausgabe, Rücknahme und Weiterleitung des Stuhlproben-Entnahmesystems sowie die Beratung des Patienten bei einer Untersuchung im Rahmen der Darmkrebsvorsorge die neue GOP 01737 abrechnen.
Bei einer kurativen Untersuchung sind wie bisher Ausgabe, Rücknahme und Weiterleitung in das Labor mit der Versicherten- oder Grundpauschale abgegolten.

Neue GOP für Laboruntersuchung

Die Durchführung der Laboranalyse und deren Abrechnung erfolgt jetzt grundsätzlich nur durch einen Facharzt für Laboratoriumsmedizin. Dafür gibt es die neuen GOP 01738 (präventiv) und 32457 (kurativ). Die Kosten für das Stuhlproben-Entnahmesystem sind in den genannten GOP enthalten.

Entnahmesystem und LaborAnforderung

Ab sofort können die Stuhlproben-Entnahmesysteme inklusive einer Patientenanleitung über unseren aktualisierten Bestellschein für kostenfreie Artikel angefordert werden.
 
Bitte schreiben Sie „iFOBT“ als Untersuchungsauftrag auf das Formular 10. Bei einer Anforderung im Rahmen der Darmkrebsvorsorge kreuzen Sie bitte das Feld präventiv an. Bei kurativen Fragestellungen kreuzen Sie bitte das Feld kurativ an.

Präanalytik

Vor und am Tag der Probennahme sind keine Einschränkungen der Ernährung oder besondere Diäten durch Ihren Patienten einzuhalten.

Das Entnahmesystem sollte möglichst am Tag der Probennahme, spätestens am Tag nach der Probennahme, in Ihrer Praxis abgeben werden. Die Zwischenlagerung in der Häuslichkeit oder in Ihrer Praxis erfolgt bei Raumtemperatur!
 
Prüfen Sie bitte bei Rückgabe, ob das Entnahmesystem mit Vorname, Nachname und Geburtsdatum des Patienten sowie dem Datum der Probennahme beschriftet ist und bekleben Sie das Röhrchen mit dem Barcode „Sonstiges“ sowie den Anforderungsschein Muster 10 mit dem Barcode „Schein“.
 
 
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
 
Dr. med. Michael Schuster
Facharzt für Transfusionsmedizin,
Facharzt für Laboratoriumsmedizin

















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