Laboranforderung weitere Testung nach TestV
- neues Muster OEGD: TestV + § 3 TestV Ausbruchsgeschehen oder TestV + § 4 Abs. 1 Nr.1 und 2 TestV Verhütung der Verbreitung
Hinweis: Auf dem Muster OEGD müssen Angaben zur Art der Einrichtung gemacht werden (siehe „Besondere Risikomerkmale einer Weiterverbreitung“).
Neues Muster OEGD
- wird von der KVBB bereitgestellt
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Altes Muster OEGD
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