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Zeitgleiche Anforderung von SARS-CoV-2- und Influenza-PCR

Stand: 26.10.2021

Bei Patienten mit akuten respiratorischen Symptomen ist es in der Grippesaison angezeigt, mittels PCR zeitgleich auf SARS-CoV-2 und Influenzaviren zu testen. Aktuell empfiehlt das Robert Koch-Institut, Personen mit akuten respiratorischen Symptomen unabhängig vom COVID-19-Impf- bzw. Genesenenstatus auf verschiedene respiratorische Erreger wie z. B. SARS-CoV-2, Influenza, RSV etc. zu untersuchen.

Entsprechend der Empfehlung unserer Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburgs (KVBB) gehen Sie bei kombinierten Aufträgen von SARS-CoV-2 und Influenzaviren bitte folgendermaßen vor:

  • Anforderung über Muster 10: SARS-CoV-2-PCR + Influenza-PCR
  • nur 1 Abstrich (trockener Tupfer) pro Patient
  • Angabe der Telefonnummer des Patienten auf dem Muster 10 (für die ggf. erforderliche Meldung)

Die KVBB hat uns aktuell bestätigt, dass ihre diesbezügliche Bekanntmachung vom 14. Dezember 2020 auf www.kvbb.de weiterhin gilt.

Hinweis zum Muster 10C

Das Muster 10C darf ausschließlich für die Anforderung der SARS-CoV-2-PCR bei symptomatischen Patienten verwendet werden. Für Aufträge, die über SARS-CoV-2 hinausgehen (z. B. PCR auf Influenzaviren, RSV, Mycoplasma pneumoniae, Chlamydia pneumoniae), ist daher das herkömmliche Muster 10 zu verwenden.

Weitere Informationen unter www.kvbb.de und www.rki.de


Ihre Ansprechpartnerin
Dr. rer. nat. Antje Kröber

Um die LabInfo (Stand 26.10.2021) als PDF zu lesen oder zu drucken, bitte hier klicken.
                   

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