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Ab 01.10.2021: Screening auf Hepatitis B und C

(22.09.2021)

Im Rahmen der allgemeinen Gesundheitsuntersuchung (Check-up) haben Versicherte ab dem vollendeten 35. Lebensjahr zukünftig einmalig Anspruch auf ein Screening auf Hepatitis B und Hepatitis C.
Ziel des Screenings ist die frühzeitige Erkennung und Behandlung von Hepatitis-B- und Hepatitis-C-Virusinfektionen, um Spätfolgen zu verhindern.

Vergütung

Für das Screening auf Hepatitis B und/oder Hepatitis C wird zum 1. Oktober 2021 die neue Gebührenordnungsposition (GOP) 01734 als Zuschlag zur GOP 01732 (Gesundheitsuntersuchung bei über 18-Jährigen) in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen. Übergangsweise kann das Screening auch separat erfolgen, wenn der letzte Check-up weniger als drei Jahre zurückliegt. Dafür wird befristet bis zum 31. Dezember 2023 die GOP 01744 in den EBM aufgenommen. Ansonsten kann das Screening auch beim nächsten regulären Check-up in Anspruch genommen werden.

Diagnostik

Das Screening auf Hepatitis B und Hepatitis C erfolgt als Stufendiagnostik. Zunächst wird das Blut auf das Oberflächenprotein HBs-Antigen und auf Antikörper gegen das Hepatitis-C-Virus (HCV) untersucht. Bei einem positiven (reaktiven) Ergebnis erfolgt anschließend eine PCR-Untersuchung auf HBV-DNA bzw. HCV-RNA aus derselben Blutentnahme.

Material

Für das Screening auf Hepatitis B und/oder Hepatitis C benötigen wir 1 Serum-Monovette.

Auftrag

Den Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen als Auftragsleistung (Muster 10) passen wir zeitnah an. Bis das neue Muster verfügbar ist, ergänzen Sie bitte im Auftragsfeld den Hinweis „Screening/Check-up auf Hepatitis B/Hepatitis C“.


Weitere Informationen finden Sie unter www.kbv.de.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.







Ihre Ansprechpartnerin
Dr. rer. nat. Antje Kröber



Um die LabInfo (Stand 22.09.2021) als PDF zu lesen oder zu drucken, bitte hier klicken.
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