Instagram Logo Befundauskunft: 0335 5581-100

SARS-CoV-2-Diagnostik: 

Gültigkeit von Muster OEGD und Muster 10C

Stand: 12.01.2021

Aufgrund der neuen Coronavirus-Testverordnung (TestV) vom 30. November 2020 wurden die Muster OEGD und 10C erneut angepasst. Seit Januar 2021 haben sich folgende Änderungen ergeben:

Muster OEGD für asymptomatische Personen

Für das Muster OEGD sind aktuell drei Versionen im Umlauf: In der Fassung „12.2020“ (siehe Aufdruck unten rechts) entfällt das Ankreuzfeld für Einreisende aus Risikogebieten im Ausland. Seit dem 16. Dezember 2020 sind SARS-CoV-2-Tests bei asymptomatischen Einreisenden aus internationalen Risikogebieten nicht mehr Bestandteil der TestV und daher nur noch als Selbstzahlerleistung möglich. Die erst kürzlich eingeführte Fassung „11.2020“ bleibt weiterhin gültig und Restbestände können aufgebraucht werden. Im Gegensatz dazu darf die Fassung „08.2020“ seit diesem Jahr nicht mehr verwendet werden.

Muster 10C für symptomatische Patienten

Das Muster 10C soll nur noch für die diagnostische Abklärung einer SARS-CoV-2-Infektion bei symptomatischen Personen verwendet werden. Seit Januar 2021 gilt die Fassung „01.2021“, bei der das Ankreuzfeld „Testung nach Meldung „erhöhtes Risiko“ durch Corona‐Warn‐App (GOP 32811)“ entfällt. Die Beauftragung und Abrechnung von SARS-CoV-2-Tests bei asympto-matischen Personen erfolgt seit Januar 2021 ausschließlich über das Muster OEGD. Das Muster 10C in der Fassung „06.2020“ darf seit diesem Jahr nicht mehr verwendet werden.


Die aktuell gültigen Muster OEGD und 10C können hier bestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie unter www.kvbb.de.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.






Ihre Ansprechpartnerin
Dr. rer. nat. Antje Kröber

Um die LabInfo (Stand 12.01.2021) als PDF zu lesen oder zu drucken, bitte hier klicken.
IMD Ajax Loader