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SARS-CoV-2-Tests für Kitas und Schulen

Informationen für Vertragsärzte zur Teststrategie im Land Brandenburg


Die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) hat mit dem Land Brandenburg die Umsetzung der SARS-CoV-2-Teststrategie für Kitas und Schulen vereinbart. Vertragsärzte im Land Brandenburg können freiwillig teilnehmen. Die Tests dürfen nur Vertragsärzte mit Sitz in Brandenburg durchführen.

Berechtigte Personen

  • Personal aus Kitas und Schulen kann sich kostenlos bis zu sechsmal im Testzeitraum (03.08.–30.11.2020) freiwillig auf eine SARS-CoV-2-Infektion untersuchen lassen
  • berechtigte Kinder und Schüler werden durch das Gesundheits- und das Bildungsministerium des Landes ausgewählt (Stichprobe von bis zu einem Prozent) und können einmal im Testzeitraum (10.08.–31.08.2020) untersucht werden
  • Test auf SARS-CoV-2-Infektion mittels PCR nur nach Vorlage des vollständig ausgefüllten und abgestempelten Berechtigungsscheins des Arbeitgebers bzw. der besuchten Einrichtung (verbleibt in den Arztunterlagen)

Untersuchung

  • Aufklärungsgespräch mit der zu testenden Person
  • Entnahme eines Abstrichs (Naso-/Oropharyngealabstrich), alternativ bei Kindern eine Speichelprobe

Laborauftrag

  • Muster 10 mit Auftrag „Coronavirus-PCR“ und Angabe der Symbolnummer (SNR) 90842

Abrechnung

  • Pauschale in Höhe von 25,00 € für Aufklärungsgespräch und Abstrichentnahme (SNR 90840)
  • Abrechnung erfolgt im Ersatzverfahren
  • Einrichtung des jeweils zuständigen Kostenträgers in der Praxissoftware:
  1. Kita (Personal & Kinder): Landesamt für Soziales und Versorgung (LASV), Kostenträgernummer 83886, IK 100083886, Kassenname LASV_Corona
  2. Schule (Personal & Schüler): Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS), Kostenträgernummer 83887, IK 100083887, Kassenname MBJS_Corona
  • ist die 9-stellige IK-Nummer zu lang, bitte auf die ersten Ziffern von links verzichten
  • Kostenträgergruppe (KT-Gruppe) wird automatisch ergänzt (falls nicht, KT-Gruppe 77 eingeben oder entsprechende Auswahloptionen nutzen)
  • wichtig: elektronische Gesundheitskarte nicht einlesen
  • SNR 90840 auf dem Behandlungsausweis angeben und unbedingt mit der nächstfolgenden Quartalsabrechnung bei der KVBB einreichen

Kodierung nach ICD-10

  • negatives Testergebnis: U99.0 G + Z11
  • positives Testergebnis: U99.0 G + U07.1 G + Z22.8 G

Weitere Informationen zu den Verträgen „Kita-Testungen“ und „Schul-Testungen“ finden Sie unter www.kvbb.de.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

Dr. rer. nat. Antje Kröber
Dr. med. Frank Berthold

Um die LabInfo als PDF zu lesen oder zu drucken, bitte hier klicken.


Stand: 30.07.2020



Ihre Ansprechpartnerin:
Dr. rer. nat. Antje Kröber

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