Hinweis zur Diagnostik von SARS-CoV-2-Varianten(Stand: 09.03.2021)Um einen Überblick über die epidemiologische Situation der SARS-CoV-2-Varianten und ihrer Ausbreitungsdynamik in Brandenburg zu erhalten, hat das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz (MSGIV) des Landes angewiesen, bis Ende April 2021 alle positiven SARS-CoV-2-PCR-Proben mittels variantenspezifischer PCR (Punktmutations-Assay) zu charakterisieren. Ab sofort untersuchen wir alle positiven SARS-CoV-2-PCR-Proben mit einem Ct-Wert von ≤ 32 in einer Stufendiagnostik auf die besorgniserregenden SARS-CoV-2-Varianten B.1.1.7 (britische Variante), B.1.351 (südafrikanische Variante) und P.1 (brasilianische Variante). Das positive Ergebnis der Eingangs-PCR erhalten Sie innerhalb der gewohnten Befundlaufzeit elektronisch, telefonisch bzw. per Fax; der Endbefund mit dem Ergebnis der variantenspezifischen PCR folgt dann – je nach Anzahl der zusätzlichen Untersuchungsschritte – ca. 1 bis 2 Tage später. Die Vergütung für die variantenspezifische PCR ist in der aktuellen Coronavirus-Testverordnung geregelt: Die Kosten werden vom Bund übernommen. Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. |
![]() Ihre Ansprechpartnerin Dr. rer. nat. Antje Kröber Um die LabInfo (Stand 09.03.2021) als PDF zu lesen oder zu drucken, bitte hier klicken. |