Anspruch auf kostenlose PoC-Antigentests haben folgende asymptomatische Personen (entsprechender Nachweis erforderlich):
- Kinder unter 5 Jahren, bis zum ihrem fünften Geburtstag
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können, unter anderem Schwangere im ersten und zweiten Trimester
- Personen, die zum Zeitpunkt der Testung an klinischen Studien zur Wirksamkeit von Impfstoffen gegen das Coronavirus teilnehmen oder in den letzten drei Monaten vor der Testung an solchen Studien teilgenommen haben
- Personen, bei denen ein Test zur Beendigung der Absonderung erforderlich ist („Freitesten“)
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in u. a. folgenden Einrichtungen: Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Einrichtungen für ambulante Operationen, Dialysezentren, ambulante Pflege, ambulante Dienste oder stationäre Einrichtung der Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, ambulante Hospizdienste und Palliativversorgung
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines persönlichen Budgets nach dem § 29 SGB IX Personen beschäftigen sowie Personen, die bei Leistungsberechtigten im Rahmen eines persönlichen Budgets beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige im Sinne § 19 Satz 1 des Elften Buches Sozialgesetzbuch
- Haushaltsangehörige von nachweislich SARS-CoV-2-Infizierten
Anspruch auf PoC-Antigentests mit Eigenbeteiligung von 3,00 € haben folgende asymptomatische Personen (Selbstauskunft zum Testgrund erforderlich):
- Personen, die an dem Tag, an dem die Testung erfolgt, eine Veranstaltung in einem Innenraum (Konzert, Theater, etc.) besuchen werden oder zu einer Person Kontakt haben werden, die das 60. Lebensjahr vollendet hat oder aufgrund einer Vorerkrankung (z. B. Krebs, COPD, Diabetes Mellitus, Demenz oder chronische Nierenerkrankungen) oder Behinderung ein hohes Risiko aufweist, schwer an COVID-19 zu
erkranken
- Personen, die durch die Corona-Warn-App des RKI einen Hinweis auf ein erhöhtes Risiko erhalten haben („rote Kachel“)
Testmethode
LaboranforderungPoC-Antigentest
- kein Muster erforderlich
- Hinweis: Positive PoC-Antigentests sind meldepflichtig und mittels PCR zu bestätigen.
PCR-Test
- zur Bestätigung eines positiven PoC-Antigentests
- Muster OEGD: Bestätigungs-PCR nach § 4b TestV (nach positivem Antigentest)
Vertragsarztabrechnung neuPoC-Antigentest
- bei Anspruch auf kostenlosen PoC-Antigentest: 7 € für Gespräch, Materialentnahme, Ergebnismitteilung, Zeugnisausstellung und ggf. digitalem COVID-19-Testzertifikat
- bei Anspruch auf PoC-Antigentest mit Eigenbeteiligung: 4 € für Gespräch, Materialentnahme, Ergebnismitteilung, Zeugnisausstellung und ggf. digitalem COVID-19-Testzertifikat
- pauschal 2,50 € je Test
PCR-Test
- zur Bestätigung eines positiven PoC-Antigentests
- 7 € für Gespräch, Materialentnahme, Ergebnismitteilung, Zeugnisausstellung und ggf. digitalem COVID-19-Testzertifikat neu
Hinweis
- Die monatliche Meldung der erbrachten Testungen an das zuständige Gesundheitsamt bleibt Abrechnungsvoraussetzung
Laborabrechnung neuPCR-Test
- 32,39 € je Nachweis neu
- monatliche KVBB-Abrechnung
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