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Neuer Überweisungsschein für Laboranforderungen ab 1. Januar 2012
Ab 1. Januar 2012 wird durch die KBV eine neue Fassung des Muster 10 Überweisungsschein für Laboratoriumsuntersuchungen eingeführt. Dieses neue Formular ist ab 1. Januar 2012 zwingend zu verwenden. Die bisherigen alten Vordrucke gelten nicht mehr. Das betrifft auch die noch 2011 an Patienten ausgegebene Scheine für 2012.
Woher bekommen Sie die Scheine?
Sie erhalten eine Erstausstattung (A5) automatisch von der KV.
Die
Kombi-Belege vom IMD Oderland (A4)
übergeben Ihnen im Dezember
unsere Kuriere. Danach bestellen Sie die Anforderungsscheine wie bisher gewohnt bei der KV (A5) oder mittels Bestellschein bei uns im Labor (A4). Die ungültigen Kombibelege können Sie gern an unsere Kuriere zur Entsorgung übergeben.
Was hat sich geändert?
Die Abrechnungsfelder sind entfallen. Damit gibt es mehr Platz für Diagnose / Verdachtsdiagnose, Befund/Medikation und Auftrag.
Folgende Felder werden ergänzt:
- Abnahmedatum
- Abnahmezeit
- Telefon- oder Faxnummer für eine eilige Befundübermittlung
- "Behandlung gem. § 116b SGB V"
- "eingeschränkter Leistungsanspruch gem § 16 Abs. 3a SGB V"
- "Empfängnisregelung, Sterilisation, Schwangerschaftsabbruch"
Anpassung der Praxissoftware
Der EDV-gestützte Eindruck in die Formulare muss durch die Betreuer Ihrer Praxissoftware angepasst werden. Überprüfen Sie zeitnah, ob Ihre Praxis-EDV das entsprechende Update enthält.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung, Tel. 0335 5581-100.
Mit freundlichen Grüßen
Bärbel Schröder