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Wichtige Hinweise über die EBM-Anpassungen zum 1. Oktober 2009
Am 21. September 2009 wurden die bereits veröffentlichten EBM-Anpassungen zum Check-up und zur Untersuchung auf Blut im Stuhl erneut geändert! Seit dem 1. Oktober 2009 gelten nun folgende Regelungen:
Aus der Komplexziffer 01732 (Check-up) werden alle technischen Laborleistungen ausgegliedert!
- Die Laborleistungen Cholesterin (32882) und Glukose (32881) sind unter Angabe der dafür neu geschaffenen Gebührenordnungspositionen (s. u.) mit dem Überweisungsschein Formular 10 oder dem Kombibeleg anzufordern (siehe Rückseite). Der Urinstatus kann wie bisher selbst erbracht und mit der neuen Gebührenordnungsposition (32880) auch selbst abgerechnet werden.
- Die Anforderung der Check-up-Parameter Cholesterin und Glukose mit der Laborkarte („Einkauf“ über die Laborgemeinschaft) ist seit 1. Oktober 2009 nicht mehr zulässig!
Ab 1. Oktober 2009 gehen Sie bitte wie folgt vor:
- Kombibeleg-Nutzer fordern im Klartext Cholesterin (32882) und Glukose (32881) an, kennzeichnen das Feld 39 (hier sind: Cholesterin 32882 und Glukose 32881 hinterlegt) und kreuzen das Feld „Präventiv“ an.
- Der Urinstatus wird wie bisher in der Praxis selbst erbracht und mit der neuen Ziffer 32880 weiterhin auch selbst abgerechnet.
- Überweisungsschein-Nutzer (Formular 10) fordern im Klartext an:
- Cholesterin (32882),
- Glukose (32881),
- und kreuzen das Feld „Präventiv“ an!
- Der Urinstatus wird wie bisher in der Praxis selbst erbracht und mit der neuen Ziffer 32880 weiterhin auch selbst abgerechnet.
Mit dem Kombibeleg oder dem Überweisungsschein können seit 1. Oktober 2009 neben den Laborleistungen für den Check-up (Präventiv) auch kurative Laborleistungen angefordert werden (Mischauftrag).
Aber: Bei der Nutzung von Mischaufträgen müssen wir zum jetzigen Zeitpunkt davon ausgehen, dass in dem von uns gedruckten Budgetreport die im Mischauftrag kurativ angeforderten Leistungen auch budgetbefreit sind.
Wenn Sie für den Check-up einen separaten Anforderungsschein schicken, besteht dieses Problem nicht.
Die beschlossenen EBM-Änderungen zur Ausgliederung der Untersuchung auf Blut im Stuhl gemäß den Krebsfrüherkennungsrichtlinien aus der Komplexziffer 01734 wurden vollständig zurückgenommen. Das bisherige Procedere bleibt unverändert bestehen.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.
Dr. med. Michael Schuster
Facharzt für Transfusionsmedizin und Facharzt für Laboratoriumsmedizin